VORHER – NACHHER – BILDER
BEWEIS UNSERER KUNST
IN DER INDIVIDUAL-BERATUNG
Seit 01.04.2006 hat die Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zu nahezu allen anderen
Ländern der EU einen gesetzgeberischen Rückschritt in einen Konservativismus getan,
dessen es aufgrund der bis dato bestehenden Jugendschutz-Gesetzeslage nicht bedurft hätte,
der uns der Werbung mit den exzellenten Ergebnissen unserer Arbeit beraubt.
Diese Gesetzgebung unterwirft die Schönheitschirurgie, die weder Krankheiten noch Leiden
behandelt, einem Heilmittelwerbegesetz, das zugleich für Arzneimittel EU-weit massiv
gelockert wurde, was auf der anderen Seite eine zunehmende Flut von TV- und Print-Werbung
für alle möglichen Arzneien auslöste.
Wie vereinbart sich das mit Patientenschutz ?
Das gesetzliche Verbot des Vorher-Nachher-Bild-Vergleichs in der Schönheitschirurgie,
der andererseits international gebräuchlich ist,
schafft eine massive Wettbewerbsbehinderung.
Es ist unzeitgemäß und schadet den Schönheits-Interessierten, die sich informieren wollen.
Es unterstützt allerdings den Kampf konservativer Ärztekreise
gegen reine Schönheitschirurgie, die sie am liebsten als “unärztlich” generell verbieten würden.
So nützt diese Gesetzgebung in letzter Konsequenz leider nur den Ärzten,
die keine guten ästhetischen Ergebnisse vorzuweisen haben
und sich lediglich auf ihren Facharzt berufen können.
Die von Dr.Axel Neuroth geleitete VIP-ÄSTHETIK-KLINIK DÜSSELDORF hatte in einem über
viele Jahre geführten Musterprozess 1996 die Werbung mit Vorher-Nachher-Vergleichsbildern
erfolgreich für Ihre rein schönheitschirurgischen Leistungen beim Oberlandesgericht Düsseldorf
durchgesetzt.
Unsere ausgezeichneten schönheitschirurgischen Ergebnisse an
Gesicht, Brust und Figur
können wir Ihnen aber dennoch im Rahmen
unserer Individual-Beratungen präsentieren.
Individual-Beratungen sind auch online möglich !
Rufen Sie uns an ! 0211 – 200 50 40
© NAC NEUROTH-AESTHETIC-CENTER DÜSSELDORF



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